Protektorat der Schützengesellschaft Sayn 1843 e.V.

Gesellschaften suchten auf ihrem Weg einen Schutzherren, dem sie sich anschließen und unterstellen konnten. Die Schützengesellschaft Sayn trug bereits wenige Jahre nach ihrer Gründung dem nach Sayn zurückgekehrten Fürsten Ludwig-Adolf-Friedrich zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg die Unterschutzstellung der Gesellschaft an. Vertraglich beurkundet und vereinbart wurde dies am 20. August 1850.

Im Jahre 1878 übernahm sein Sohn Alexander, der spätere Graf von Hachenburg, das Protektorat. Alexander Prinz zu Sayn-Wittgenstein und spätere Graf von Hachenburg war über 70 Jahre Mitglied der Gesellschaft und nahm als deren Protektor sehr regen Anteil an der Entwicklung und an den Aktivitäten der Sayner Schützen. Er besuchte die Mitgliederversammlungen, nahm teil an den Festen und war während seiner Reisen stets in Briefverbindung mit dem Vorstand und einzelner Mitglieder der Sayner Schützengesellschaft.

Beim Schützenfest im Jahre 1896 wurde der Graf von Hachenburg Schützenkönig und stiftete satzungsgemäß "ein Schild aus edlem Metall", welches auf die Schärpe (die erste Königskette wurde erst im Jahre 1928 gestiftet) aufgeheftet wurde. Im Jahre 1890 stiftete der Graf der Schützengesellschaft Sayn eine neue Fahne und im Jahre 1928 die erste Königskette. Die Stiftung der Königskette erfolgte aus Anlaß des 50-jährigen Protektorjubiläums und löste somit die bisdahin verwendeten Schärpen ab. Auf dem Bild rechts besuchte eine Abordnung der Schützengesellschaft Sayn, im Jahre 1937, ihren 2. Protektor anläßlich seines 90. Geburtstages in Hachenburg. Hochbetagt verstarb Alexander Graf von Hachenburg im Jahre 1940 in Wissen.

Nach der "unstandesgemäßen" zweiten Hochzeit seines Vaters übernahm Prinz Stanislaus 1883 das Fideikommiss Sayn und den damit verbundenen Titel eines Fürsten und wurde somit Chef des Hauses Sayn-Wittgenstein-Sayn. Das Protektorat über die Sayner Schützengesellschaft wurde aber weiter vom jetzigen Grafen Alexander von Hachenburg ausgeübt. Fürst Stanislaus zu Sayn-Wittgenstein-Sayn übernahm das Protektorat der Sayner Schützengesellschaft erst nach dem Tode seines Vaters Graf Alexander im Jahre 1940. Fürst Stanislaus zu Sayn-Wittgenstein-Sayn starb im Jahre 1958 kinderlos. Sein Neffe und Erbe, Prinz Ludwig zu Sayn-Wittgenstein-Sayn, übernimmt den Besitz in Sayn.

In diesem Zusammenhang übernahm Fürst Ludwig auch das Protektorat unserer Gesellschaft. Fürst Ludwig beteiligte sich sehr rege an den Geschehnissen der Gesellschaft und wurde im Jahre 1960 unser Schützenkönig. Seitdem ist er auch mit einer Plakette in der "alten" Königskette vertreten. Durch einen tragischen Verkehrsunfall verstarb unser 4. Protektor, Fürst Ludwig zu Sayn-Wittgenstein-Sayn, leider sehr früh im Jahre 1962. Leider fehlt sein Königsteller in unserer Galerie der Schützenkönige. Siehe hierzu (56 Jahre später)

Alexander Fürst zu Sayn-Wittgenstein-Sayn übernahm 1962, von seinem verstorbenen Vater, das traditionsreiche Protektorat, dass er bis zum heutigen Tage ausübt. Im Jahre 1993 stiftete er, anläßlich des 150-jährigen Jubiläums, der Schützengesellschaft Sayn eine neue Königskette. Diese "Kette" dient bis heute unseren Schützenkönigen als "Insignium" ihrer Königswürde.

In Festschrift von 1993 wies Fürst Alexander in seinem Grußwort als Protektor auf die seit 1850 bestehende enge Verbindung des Hauses Sayn-Wittgenstein-Sayn zu der Sayner Schützengesellschaft hin. Heute schreiben wir das Jahr 2011 und wir können mit Stolz, auf das seit über 16 Jahrzehnte bestehende Protektorat der Sayner Fürsten zurück blicken.


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